Die einzelnen Schritte vom ersten Kontakt bis zum Beginn der Psychotherapie
- Erster Kontakt: telefonisch (s.a. Telefonsprechstunde) oder
per Email - Sprechstunde/ Erstgespräch: orientierendes Gespräch, ob eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt; Beratung oder Einleitung einer diagnostischen Abklärung
- Akuttherapie: zeitnahe Versorgung bei akuten Krisen (12 Therapiesitzungen)
- Probatorik: bei freien Therapieplätzen im Anschluss an die Sprechstunde direkt bis zu 6 Probesitzungen zur weiteren Diagnostik und zum Beziehungsaufbau
- Gemeinsame Entscheidung ob Psychotherapie stattfinden soll
- Kurzzeittherapie: bis zu 24 Therapiesitzungen (i.d.R. wöchentlich) und 6 Elternstunden (monatlich) oder
Langzeittherapie: 60 Therapiesitzungen (i.d.R. wöchentlich) und 15 Elternstunden (monatlich)
Bitte bringen Sie zur Erstvorstellung mit:
- Versichertenkarte
- gelbes Untersuchungsheft
- Kopien von Vorbefunden
- Kopien der Schulzeugnisse
Kostenübernahme
Gesetzlich Versicherte
Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Private und Beihilfe
Wenn Sie privat versichert sind hängt die Kostenübernahme immer von dem Vertrag ab, den sie mit ihrer Krankenkasse geschlossen haben. Wenn dies im Vertrag mit ihrer Privatversicherung vereinbart wurde, werden in der Regel die Kosten für Psychotherapie von den Privatkassen oder Beihilfe übernommen. Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall vor Antritt der Therapie, ob die Kosten erstattet werden.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenkassen anerkannt wird.
Selbstzahler
Sie können die Therapie jederzeit selbst zahlen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).